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Unterabschnitt 2 Wahl eines Beamten in eine gesetzgebende Körperschaft
§ 72 Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis
§ 73 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 74 Nichtanrechnung der Ruhenszeit auf die Dienstzeit
§ 75 Beamte auf Zeit und Beamte im einstweiligen Ruhestand