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§ 83 Begriffsbestimmungen
§ 84 Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit
§ 85 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
§ 86 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, Anzeigepflicht
§ 87 Ausübung einer Nebentätigkeit
§ 88 Verfahren, Hinweispflicht
§ 89 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 90 Rückgriffsanspruch für Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit
§ 91 Beendigung von Nebenämtern und -beschäftigungen
§ 92 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 93 Rechtsverordnung zur Nebentätigkeit
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