 | § 23 Besondere Qualifikationen und Zeiten |
 | § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung |
 | § 25 Einstellung in ein Beförderungsamt |
 | § 26 Übernahme von Richterinnen und Richtern |
 | § 27 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte |