direkt zum Inhalt
zum Seitenende
Lesezeichen
Inhalt
Aktionen
direkt zum Inhalt
Gesamtinhalt
aktuelle Vorschrift
Aktionsmenü überspringen und direkt zum Inhalt
Unterabschnitt 4 Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
§ 38 Besoldungsordnung R
§ 39 Bemessung des Grundgehalts