 | § 61 Anwendung dieses Gesetzes auf vorhandene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger |
 | § 62 Überführung in die Ämter der Besoldungsordnungen A, B, W und R |
 | § 63 Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Besoldungsordnungen A und R zu den Stufen der Grundgehälter |
 | § 63 a Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Besoldungsordnungen A und R in die ab dem 1. Dezember 2022 maßgeblichen Grundgehaltstabellen |
 | § 63 b Überführung vorhandener Beamtinnen und Beamter des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes und des mittleren Justizdienstes |
 | § 64 Übergangsregelungen zur Altersteilzeit |
 | § 65 Übergangsregelungen zur Professorenbesoldung |
 | § 65 a Übergangsregelung zum Mindestleistungsbezug |
 | § 66 Übergangsregelungen zum Familienzuschlag |
 | § 67 Sonstige Übergangsvorschriften |