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§ 61 Anwendung dieses Gesetzes auf vorhandene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 62 Überführung in die Ämter der Besoldungsordnungen A, B, W und R
§ 63 Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Besoldungsordnungen A und R zu den Stufen der Grundgehälter
§ 63 a Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Besoldungsordnungen A und R in die ab dem 1. Dezember 2022 maßgeblichen Grundgehaltstabellen
§ 63 b Überführung vorhandener Beamtinnen und Beamter des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes und des mittleren Justizdienstes
§ 64 Übergangsregelungen zur Altersteilzeit
§ 65 Übergangsregelungen zur Professorenbesoldung
§ 65 a Übergangsregelung zum Mindestleistungsbezug
§ 66 Übergangsregelungen zum Familienzuschlag
§ 67 Sonstige Übergangsvorschriften
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