 | Artikel 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen |
 | Artikel 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
 | Artikel 26 Gemeinsam Verantwortliche |
 | Artikel 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern |
 | Artikel 28 Auftragsverarbeiter |
 | Artikel 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters |
 | Artikel 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
 | Artikel 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde |