 | § 41 Allgemeine Regeln der Datenübermittlung |
 | § 42 Datenübermittlung zwischen Polizeibehörden |
 | § 43 Datenübermittlung an öffentliche Stellen, an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen |
 | § 44 Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, Bekanntgabe an die Öffentlichkeit |
 | § 45 Datenübermittlung an die Polizei |
 | § 45 a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien (Fallkonferenzen) |
 | § 46 Rasterfahndung |