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§ 41 Allgemeine Regeln der Datenübermittlung
§ 42 Datenübermittlung zwischen Polizeibehörden
§ 43 Datenübermittlung an öffentliche Stellen, an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 44 Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, Bekanntgabe an die Öffentlichkeit
§ 45 Datenübermittlung an die Polizei
§ 45 a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien (Fallkonferenzen)
§ 46 Rasterfahndung
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