 | § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen |
 | § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen |
 | § 23 a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind |
 | § 23 b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren |
 | § 23 c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz |
 | § 24 Anordnungen im Einzelfall |
 | § 25 Untersagung |
 | § 25 a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind |