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§ 85 Enteignungszweck
§ 86 Gegenstand der Enteignung
§ 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
§ 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
§ 89 Veräußerungspflicht
§ 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
§ 91 Ersatz für entzogene Rechte
§ 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
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