 | § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte |
 | § 246 a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete |
 | § 246 b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie |
 | § 246 c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung |
 | § 246 d Sonderregelungen für Biogasanlagen |
 | § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland |
 | § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie |
 | § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land |
 | § 249 a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien |
 | § 249 b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus |
 | § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten |