 | § 38 a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen |
 | § 38 b Aufhebung der Anerkennung |
 | § 38 c Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden |
 | § 38 d Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung |
 | § 38 e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge |
 | § 38 f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages |