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Unterabschnitt 3 Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen
§ 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
§ 24 Befreiung für Seeleute
§ 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
§ 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum