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§ 13 Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses, Datenschutz
§ 14 Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis, Datenschutz
§ 15 Verfahren für die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf Antrag
§ 16 Mitteilungspflicht der Melde- und Wahlbehörden
§ 17 Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen
§ 18 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
§ 19 Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis
§ 20 Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis und Beschwerde
§ 21 Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses
§ 22 Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses
Datenschutz