 | § 13 Führung des Wahlberechtigtenverzeichnisses, Datenschutz |
 | § 14 Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis, Datenschutz |
 | § 15 Verfahren für die Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf Antrag |
 | § 16 Mitteilungspflicht der Melde- und Wahlbehörden |
 | § 17 Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen |
 | § 18 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen |
 | § 19 Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis |
 | § 20 Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis und Beschwerde |
 | § 21 Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses |
 | § 22 Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses |