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Artikel 246 a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
§ 3 Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
§ 4 Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten