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Artikel 248 Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zahlungsdiensterahmenverträge
Abschnitt 3 Einzelzahlungsverträge
Abschnitt 4 Informationspflichten von Zahlungsempfängern, Bargeldabhebungsdienstleistern und Dritten