 | § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen |
 | § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung |
 | § 204 a Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen |
 | § 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht |
 | § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt |
 | § 207 Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen |
 | § 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung |
 | § 209 Wirkung der Hemmung |
 | § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen |
 | § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen |
 | § 212 Neubeginn der Verjährung |
 | § 213 Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen |