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§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
§ 311 a Leistungshindernis bei Vertragsschluss
§ 311 b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
§ 311 c Erstreckung auf Zubehör
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