 | § 675 c Zahlungsdienste und E-Geld |
 | § 675 d Unterrichtung bei Zahlungsdiensten |
 | § 675 e Abweichende Vereinbarungen |
 | § 675 f Zahlungsdienstevertrag |
 | § 675 g Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags |
 | § 675 h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags |
 | § 675 i Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E-Geld |
 | § 675 j Zustimmung und Widerruf der Zustimmung |
 | § 675 k Begrenzung der Nutzung eines Zahlungsinstruments; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto |
 | § 675 l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente |
 | § 675 m Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente; Risiko der Versendung |
 | § 675 n Zugang von Zahlungsaufträgen |
 | § 675 o Ablehnung von Zahlungsaufträgen |
 | § 675 p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags |
 | § 675 q Entgelte bei Zahlungsvorgängen |
 | § 675 r Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen |
 | § 675 s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge |
 | § 675 t Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags |
 | § 675 u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge |
 | § 675 v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments |
 | § 675 w Nachweis der Authentifizierung |
 | § 675 x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang |
 | § 675 y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht |
 | § 675 z Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang |
 | § 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen |
 | § 676 a Ausgleichsanspruch |
 | § 676 b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge |
 | § 676 c Haftungsausschluss |
 | § 676 d (weggefallen) |
 | § 676 e (weggefallen) |
 | § 676 f (weggefallen) |
 | § 676 g (weggefallen) |
 | § 676 h (weggefallen) |