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§ 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
§ 73 a Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
§ 73 b Einziehung von Taterträgen bei anderen
§ 73 c Einziehung des Wertes von Taterträgen
§ 73 d Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung
§ 73 e Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes
§ 74 Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
§ 74 a Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen
§ 74 b Sicherungseinziehung
§ 74 c Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
§ 74 d Einziehung von Verkörperungen eines Inhalts und Unbrauchbarmachung
§ 74 e Sondervorschrift für Organe und Vertreter
§ 74 f Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 75 Wirkung der Einziehung
§ 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes
§ 76 a Selbständige Einziehung
§ 76 b Verjährung der Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen
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