 | § 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei |
 | § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot |
 | § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
 | § 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
 | § 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken |
 | § 88 Verfassungsfeindliche Sabotage |
 | § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane |
 | § 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
 | § 89 b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
 | § 89 c Terrorismusfinanzierung |
 | § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten |
 | § 90 a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole |
 | § 90 b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen |
 | § 90 c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union |
 | § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
 | § 91 a Anwendungsbereich |