 | § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung |
 | § 6 a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen |
 | § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten |
 | § 8 Erlaubnis, Bewilligung |
 | § 9 Benutzungen |
 | § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung |
 | § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren |
 | § 11 a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen |
 | § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen |
 | § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung |
 | § 13 a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission |
 | § 13 b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister |
 | § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung |
 | § 15 Gehobene Erlaubnis |
 | § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche |
 | § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns |
 | § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung |
 | § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne |
 | § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse |
 | § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse |
 | § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen |
 | § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung |
 | § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte |