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§ 78 Umfang der Gewässerunterhaltung
§ 79 Pflicht zur Gewässerunterhaltung
§ 80 Umlage des Unterhaltungsaufwandes, Erweiterung der Verbandsaufgaben
§ 81 Kostenbeteiligung des Landes
§ 82 Unterhaltungspflicht bei Anlagen an, in, über und unter den Gewässern
§ 83 (weggefallen)
§ 84 Besondere Pflichten im Interesse der Gewässerunterhaltung
§ 85 Ersatz von Mehrkosten
§ 86 Entscheidungen und Schlichtungsverfahren in Fragen der Gewässerunterhaltung
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