 | § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels |
 | § 48 a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten |
 | § 49 Mitwirkung der Zollbehörden |
 | § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten |
 | § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden |
 | § 51 a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union |