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§ 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
§ 48 a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 49 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
§ 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
§ 51 a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
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