 | § 71 Zuständige Stellen |
 | § 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung |
 | § 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes |
 | § 74 Erweiterte Zuständigkeit |
 | § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts |
 | § 75 a Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen |
 | § 75 b Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6 |