direkt zum Inhalt zum Seitenende
§ 71 Zuständige Stellen
§ 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
§ 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
§ 74 Erweiterte Zuständigkeit
§ 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
§ 75 a Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen
§ 75 b Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6
Datenschutz