 | § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit |
 | § 74 Förderung der freien Jugendhilfe |
 | § 74 a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder |
 | § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe |
 | § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben |
 | § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen |
 | § 78 Arbeitsgemeinschaften |