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VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
§ 79 a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
§ 80 Jugendhilfeplanung
§ 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen