 | § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt |
 | § 89 a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege |
 | § 89 b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen |
 | § 89 c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung |
 | § 89 d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise |
 | § 89 e Schutz der Einrichtungsorte |
 | § 89 f Umfang der Kostenerstattung |
 | § 89 g Landesrechtsvorbehalt |
 | § 89 h Übergangsvorschrift |