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§ 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
§ 89 a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
§ 89 b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 89 c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
§ 89 d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
§ 89 e Schutz der Einrichtungsorte
§ 89 f Umfang der Kostenerstattung
§ 89 g Landesrechtsvorbehalt
§ 89 h Übergangsvorschrift
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