direkt zum Inhalt zum Seitenende
§ 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
§ 86 a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
§ 86 b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 86 c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
§ 86 d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Datenschutz