 | § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern |
 | § 86 a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige |
 | § 86 b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder |
 | § 86 c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel |
 | § 86 d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden |