 | § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen |
 | § 87 a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung |
 | § 87 b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren |
 | § 87 c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58 |
 | § 87 d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen |
 | § 87 e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung |