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§ 149 Übergangsregelung für ambulant Betreute
§ 150 Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens
§ 150 a Übergangsregelung für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung
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