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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Maßgaben
§ 3 Verwendung von Beamten und Richtern
§ 4 Verwendung von Beamten und Richtern im Ruhestand
§ 5 (Inkrafttreten)
Anlage 1 (Zu § 1 Abs. 1)
Datenschutz