direkt zum Inhalt
zum Seitenende
Lesezeichen
Inhalt
Aktionen
direkt zum Inhalt
Gesamtinhalt
aktuelle Vorschrift
Aktionsmenü überspringen und direkt zum Inhalt
Teil 6 Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen und für Ruhestandsbeamte
§ 82 Polizeivollzugsbeamte des Bundes
§ 83 Beamte der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 84 Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamten