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§ 79 Errichtung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 80 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 81 Zahl der Mitglieder
§ 82 Wahlverfahren und Amtszeit
§ 83 Befugnisse und Tätigkeit
§ 84 Jugendversammlung
§ 85 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
§ 86 Referendarrat
§ 87 Zahl der Mitglieder des Referendarrates
§ 88 Wahlverfahren und Amtszeit des Referendarrates
§ 89 Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
§ 90 Zahl der Mitglieder der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
§ 91 Wahlverfahren und Amtszeit der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten
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