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§ 92 Hochschulen
§ 93 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen
§ 94 Studentische Beschäftigte, die wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen
§ 95 Theater und Orchester
§ 96 Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal sowie Schulassistenzkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft
§ 97 Kommunaler Bereich
Datenschutz