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Artikel 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Artikel 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Artikel 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Artikel 80 Vertretung von betroffenen Personen
Artikel 81 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz
Artikel 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Artikel 84 Sanktionen
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