 | Artikel 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde |
 | Artikel 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde |
 | Artikel 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter |
 | Artikel 80 Vertretung von betroffenen Personen |
 | Artikel 81 Aussetzung des Verfahrens |
 | Artikel 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz |
 | Artikel 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen |
 | Artikel 84 Sanktionen |