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Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte