 | ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften |
 | ZWEITER TEIL Errichtung und Betrieb von Anlagen |
 | DRITTER TEIL Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen |
 | VIERTER TEIL Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen |
 | FÜNFTER TEIL Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung |
 | SECHSTER TEIL Lärmminderungsplanung |
 | SIEBENTER TEIL Gemeinsame Vorschriften |
 | ACHTER TEIL Schlussvorschriften |
 | Anlage (zu § 3 Absatz 6) |