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§ 48 Verwaltungsvorschriften
§ 48 a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48 b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49 Schutz bestimmter Gebiete
§ 50 Planung
§ 51 Anhörung beteiligter Kreise
§ 51 a Kommission für Anlagensicherheit
§ 51 b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52 Überwachung
§ 52 a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
§ 52 b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 54 Aufgaben
§ 55 Pflichten des Betreibers
§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 57 Vortragsrecht
§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58 a Bestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58 b Aufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58 c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58 d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58 e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§ 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§ 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 62 Ordnungswidrigkeiten
§ 63 Rechtsbehelfe und Entfall der aufschiebenden Wirkung
§§ 64 bis 65 (weggefallen)
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