 | § 61 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk |
 | § 62 Zählung der wählenden Personen |
 | § 63 Zählung der Stimmen |
 | § 64 Ungültige Stimmabgabe, Auslegungsregeln |
 | § 65 Zähllisten |
 | § 66 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Feststellung des Briefwahlergebnisses |
 | § 67 Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks |
 | § 68 Gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses |
 | § 69 Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses |
 | § 70 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse |
 | § 71 Wahlniederschrift |
 | § 72 Übergabe und Verwahrung von Wahlunterlagen |
 | § 73 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Vertretung oder des Ortsbeirates in den Wahlkreisen und im Wahlgebiet |
 | § 74 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers im Wahlgebiet |
 | § 75 Überprüfung der Wahl durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter |