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Abschnitt 10 Verfahren in Güterrechtssachen
§ 261 Güterrechtssachen
§ 262 Örtliche Zuständigkeit
§ 263 Abgabe an das Gericht der Ehesache
§ 264 Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen
§ 265 Einheitliche Entscheidung