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SECHSTER TEIL Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Artikel 230 Inkrafttreten
Artikel 231 Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 232 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse
Artikel 233 Drittes Buch. Sachenrecht
Artikel 234 Viertes Buch. Familienrecht
Artikel 235 Fünftes Buch. Erbrecht
Artikel 236 Einführungsgesetz - Internationales Privatrecht
Artikel 237 Bestandsschutz, Ausschlußfrist