 | § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes |
 | § 26 Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen |
 | § 26 a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung |
 | § 26 b Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung |
 | § 26 c Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid |
 | § 26 d Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung |
 | § 26 e Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung |
 | § 26 f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung |
 | § 26 g Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen |
 | § 26 h Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung |
 | § 26 i Berufsbeschränkung |
 | § 27 Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes |
 | § 28 Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes |
 | § 29 Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen |
 | § 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes |