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§ 27 Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
§ 28 Anwendung auf Jahresabschlüsse von Zweckverbänden
§ 29 Abschlussprüfer
§ 30 Gegenstand der Jahresabschlussprüfung
§ 31 Prüfungsverfahren
§ 32 Prüfungsergebnis
§ 33 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung der Werkleitung, Bekanntmachung
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