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§ 64 Messe
§ 65 Ausstellung
§ 66 Großmarkt
§ 67 Wochenmarkt
§ 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt
§ 68 a Verabreichen von Getränken und Speisen
§ 69 Festsetzung
§ 69 a Ablehnung der Festsetzung, Auflagen
§ 69 b Änderung und Aufhebung der Festsetzung
§ 70 Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung
§ 70 a Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung
§ 70 b (weggefallen)
§ 71 Vergütung
§ 71 a Öffentliche Sicherheit oder Ordnung
§ 71 b Anwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe
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