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Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern
Abschnitt 3 a Bewirtschaftung von Meeresgewässern
Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
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