 | § 103 Bußgeldvorschriften |
 | § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen |
 | § 104 a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser |
 | § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen |
 | § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen |
 | § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen |
 | § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen |