 | § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich |
 | § 56 a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen |
 | § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen |
 | § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen |