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§ 28 a Überleitung der Beschäftigten in die Anlage C (VKA) zum TVöD und weitere Regelungen
§ 28 b Besondere Regelungen für am 30. Juni 2015 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppierte Beschäftigte und weitere Regelungen
§ 28 c Überleitung in die Anlage C (VKA) zum TVöD zum 1. Januar 2023
§ 28 d Höhergruppierung auf Antrag
§ 28 e Besondere Regelungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit für Beschäftigte, die unter § 1 der Anlage zu § 56 (VKA) BT-V oder § 52 BT-B fallen und weitere Regelungen
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