 | § 28 a Überleitung der Beschäftigten in die Anlage C (VKA) zum TVöD und weitere Regelungen |
 | § 28 b Besondere Regelungen für am 30. Juni 2015 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppierte Beschäftigte und weitere Regelungen |
 | § 28 c Überleitung in die Anlage C (VKA) zum TVöD zum 1. Januar 2023 |
 | § 28 d Höhergruppierung auf Antrag |
 | § 28 e Besondere Regelungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit für Beschäftigte, die unter § 1 der Anlage zu § 56 (VKA) BT-V oder § 52 BT-B fallen und weitere Regelungen |