 | § 58 Umschulungsordnung |
 | § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen |
 | § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf |
 | § 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen |
 | § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen |
 | § 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen |