 | § 1 Ziel des Gesetzes |
 | § 2 Träger der Sozialhilfe |
 | § 3 Gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe |
 | § 4 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe |
 | § 4 a Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
 | § 5 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe |
 | § 6 Heranziehung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden durch die Landkreise |
 | § 7 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, vorläufige Hilfeleistungen |