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§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Träger der Sozialhilfe
§ 3 Gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe
§ 4 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe
§ 4 a Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
§ 5 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
§ 6 Heranziehung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden durch die Landkreise
§ 7 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, vorläufige Hilfeleistungen
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